Mecklenburg-Vorpommern: News zu Problemen im Straßenverkehr sowie
bei der Bahn / Behinderungen im Zugverkehr / Ausfall von Zügen / Unfälle
Probleme und deren Ursachen
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© Fotos und Texte: Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)
Mecklenburg-Vorpommern: Tragischer Vekehrsunfall und Winderosion
Ostsee-News vom 14. April 2011 (ur). Bei dem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn A 19 am 8. April 2011 spielte die eingschränkte Sichtweite eine wichtige Rolle. Zu diesem Thema übermittelte uns heute der BUND das folgenden Positionspapier zur Veröffentlichung. Dabei vermeidet er in seiner Darstellung ganz bewusst den in den Medien anzutreffenden Begriff "Sandsturm". Warum? Das erfahren Sie in der nachfolgenden Information des BUND Mecklenburg-Vorpommern:
Positionspapier
Bodenschutz in der Agrarlandschaft
Ursachen und Gegenmaßnahmen im Fall von Winderosion
Im Zusammenhang mit dem schrecklichen Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn A 19 bei Rostock vom vergangenen Freitag, dem 8. April 2011, werden im öffentlichen Raum zu Recht die möglichen Ursachen
diskutiert. Als eine maßgebliche Ursache muss eine zum Unfallzeitpunkt stark eingeschränkte Sicht angenommen werden, die durch vom Wind verwehte Bodenpartikel von angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen zustande kam. Wir vermeiden an dieser Stelle bewusst den Begriff „Sandsturm“, da es „Sandstürme“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt. Bei Sandstürmen handelt es sich um Erscheinungen in natürlich
vegetationslosen Gebieten, wie Wüsten und Halbwüsten.
In Mecklenburg-Vorpommern tritt Winderosion – und um eine solche handelte es sich in den letzten Tagen – vor allem auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf. Bereits im Jahr 2002 hatte das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern unter Mitarbeit des Zentrums für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e.V. in Müncheberg (Brandenburg) eine Fachpublikation zum Thema
„Bodenerosion“ veröffentlicht. Diese Publikation war Ergebnis eines umfangreichen Untersuchungsprogramms. Demnach mussten zu diesem Zeitpunkt 25 Prozent der Böden in Mecklenburg-Vorpommern als stark winderosionsgefährdet, 35 Prozent als mittel winderosionsgefährdet und 40 Prozent als wenig bis nicht winderosionsgefährdet eingestuft werden. Diese Zahlen lassen schlussfolgern, dass es auch in unserem Bundesland einen starken Handlungsbedarf gibt, um die Erosionsgefahr auf den Feldern zu bannen. Im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Fachleute des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie und des ZALF aus dem Jahr 2002 kommt allerdings eine Publikation des Landesamtes für Umwelt,
Naturschutz und Geologie aus dem Jahr 2009 zu der Aussage: „Die feldblockbezogene Ausweisung der potenziellen Wasser- und Winderosionsgefährdung ergibt für Mecklenburg-Vorpommern eine geringe
Betroffenheit. Demnach wurden nur 0,4 % der Ackerflächen mit hoher bis sehr hoher Wassererosionsgefährdung eingestuft. Bei der Winderosion liegt der Anteil bei ca. 6 %.“ BUND Mecklenburg-Vorpommern Bodenerosion.
Zwischen den Aussagen aus dem Jahr 2002 und dem Jahr 2009 besteht also ein gewisser Widerspruch, der sich uns nicht erschließt. Fakt ist, dass die Menge an Bodenabtrag durch Winderosion, die die Wissenschaftler
für Mecklenburg-Vorpommern bestimmten, zwischen 0,01 Tonnen pro Hektar und Jahr und zwischen 117 Tonnen pro Hektar und Jahr schwankt. Besonders der oberste Wert zeigt auf, mit welch gewaltigen Mengen an Bodenverlusten wir es zu tun haben können.
Die Ursachen
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie stellte 2002 fest, dass die Bodenbedeckung und die Schaffung einer stabilen Bodenstruktur zu den entscheidenden Faktoren gehört, um Erosion von landwirtschaftlich genutzten Böden zu minimieren oder gar zu verhindern. Doch die bisherige europäische Agrarpolitik förderte eine Wirtschaftsweise mit dem Fokus auf Produktionssteigerung. Auf den Erhalt gesunder natürlicher Ressourcen Wasser, Boden, Luft wurde deutlich weniger Wert gelegt. Die mangelnde Kopplung von Subventionen an wirksame ökologische Standards fördern den Verlust der Artenvielfalt, die Nitratverseuchung im Grundwasser, die Entwässerung von Mooren und Feuchtwiesen, eine nicht artgerechte
Massentierhaltung, Treibhausgasemissionen und eben auch die Bodenerosion. Schon allein der Vergleich von Luftbildern aus den 1950er Jahren und heutigen Luftbildern zeigt auf, wie stark der Anteil von
windbremsenden Gehölzen in unserer Landschaft abgenommen hat.
Generell wurden als Ursachen der zunehmenden Bodenerosion in den letzten 50 Jahren von den Wissenschaftlern des ZALF festgestellt:
1. die Vergrößerung einheitlich bewirtschafteter Flächen ohne wasser- und windbremsende Saumstrukturen (Hecken, andere Gehölze) und Hindernisse, wie sie besonders in den ostdeutschen Ländern vorherrschen
2. Zunahme des Anbaus von erosionsanfälligen Reihenkulturen wie Mais, Zunahme des Anbaus von Winterweizen als erosionsfördernde Winterkultur, Abnahme des mehrjährigen Ackerfutterbaus
3. Zunahme des Bewirtschaftungs-/ Befahraufwandes bei intensiver Pflanzenproduktion mit erhöhter und gehäufter mechanischer Bodenbelastung und dadurch Reduzierung der Wasserinfiltration
4. Zunahme der Tiefe wendender Bodenbearbeitung mit dadurch verminderter Tragfähigkeit des Bodens und erhöhter Strukturlabilität in den Zeiten ohne Bodenbedeckung
5. tiefgreifende Entwässerung großer Ackerflächen als Grundlage für eine einheitliche Bearbeitbarkeit, damit verbundene überschnelle Austrocknung der Bodenoberfläche Böden sind dann besonders erosionsgefährdet, wenn sie geringe Krümelstabilität besitzen. Dies geschieht, wenn geringe Mengen organischen Dünger verwendet werden, wenn der Boden einen hohen Schluffanteil und geringen Humusanteil aufweist, wenn die Böden zu wenig mit Kalk versorgt sind und Feldfrüchte in Monokultur angebaut werden (z.B. Mais).
Die Gegenmaßnahmen
Seit vielen Jahren sind im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung Maßnahmen erforscht worden, die einer Bodenerosion wirksam entgegen wirken. Diese Maßnahmen zielen ab auf eine
• Winterbegrünung der Äcker (Anbau von Zwischenfrüchten wie Luzerne, u.a.)
• Umbruchverbot von Grünland an erosionsgefährdeten Standorten
• pfluglose Bearbeitung des Bodens (Direkteinsaatverfahren, Mulchsaat)
• Reduzierung der Bodenentwässerung (Rückbau von Drainagen)
• erosionsmindernde Flurgestaltung (Anlage von Hecken, kleinparzellierte Landwirtschaft)
Es gibt also sehr wohl zahlreiche Möglichkeiten, Winderosion von Böden, so wir sie besonders in diesen Tagen erleben mussten, zu vermeiden. Mehrfach wurde zudem durch die Forschung belegt, dass die
Wirtschaftsweise des Ökologischen Landbaus (mehrjährige Kulturen, Verwendung organischer Dünger, höhere Humusgehalte des Bodens, Verzicht auf Pestizide) mehrheitlich einer Bodenerosion entgegen wirkt.
Was wird in Mecklenburg-Vorpommern gegen Bodenerosion getan?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern befördert mit der Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Anbauverfahrens im Ackerfutterbau
(Erosionsmindernder Ackerfutterbau 2009) erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen und geht dabei nach eigenen Aussagen über die Mindestanforderungen, wie sie die Förderbedingungen der EU (Cross
Compliance) setzen, hinaus. Inwieweit jedoch diese Förderrichtlinie bereits messbare Effekte erkennen lässt und ob sie überhaupt in wesentlichem Maße nachgefragt wird, kann aufgrund fehlender öffentlicher Zahlen
an dieser Stelle nicht gesagt werden.
Im übrigen ist es für die Agrarbetriebe nicht schwer, die Förderbedingungen der EU in Form der Cross Compliance-Bestimmungen für den Bodenschutz einzuhalten. Hier werden keine Bedingungen gestellt, die die
Bodenqualität wirklich dauerhaft sichern. So können die Landwirte durch Rechentricks, die ihnen das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern in einer Informationsbroschüre aufzeigt, die
Humusbilanz ihrer Böden schönen und damit auch in den Genuss der Förderung gelangen, wenn der Humusanteil der Böden Jahr um Jahr schwindet. So muss ein Betriebsinhaber, wenn die Humusbilanz im
dreijährigen Durchschnitt den Wert von - 75 kg Humus-C/ha unterschreitet, gerade einmal an einer Beratungsmaßnahme teilnehmen. Man beachte, dass hier nur Durchschnittswerte und keine absoluten Werte
angegeben werden müssen. Der Verlust an Humus kann also im Einzelfall sogar noch mehr als minus 75 kg Humus-C/ha betragen. Derartige Förderbedingungen sind kein Ansporn für die Landwirte, sich um den
Zustand der von ihnen bewirtschafteten Böden wirklich zu sorgen.
Generell kann man sich den Eindrucks nicht erwehren, dass wesentliche Schritte für den Bodenschutz in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern weiter auf sich warten lassen. Die Erarbeitung der
wissenschaftlichen Grundlagen für einen wirksamen Bodenschutz wurden nicht durch die jetzige Landesregierung sondern deren Vorgängerin beauftragt. Die damalige Landesregierung (bis 2006) brachte
ein Bodenschutzprogramm auf den Weg, die durch den Regierungswechsel 2006 in Phase 1 steckenblieb.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bodenschutz sind zudem mehr als unbefriedigend. Obwohl der Boden eine der zentralen Lebensgrundlagen der Menschheit ist, sind die Regelungen zu seinem Schutz
vergleichsweise schwach. Zwar legt das Bundes-Bodenschutzgesetz die Grundsätze der „Guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft“ insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit dem Boden dar, doch sind diese
Grundsätze in der Praxis wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten und mangelnde Kontrolle oft nicht mehr als schöne Theorie:
§ 17 Bundes-Bodenschutzgesetz
(2) Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource. Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, dass
1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepaßt zu erfolgen hat,
2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,
3. Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten verursachten Bodendrucks, so weit wie möglich vermieden werden,
4. Bodenabträge durch eine standortangepaßte Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie derBodenbedeckung, möglichst vermieden werden,
5. die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze, Feldraine und Ackerterrassen, die zum Schutz des Bodens notwendig sind, erhalten werden,
6. die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert wird und
7. der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten wird. Das Bundes-Naturschutzgesetz hat die Grundsätze der „Guten fachlichen Praxis“ ab 2002 mit wenigen auch
recht allgemein gehaltenen Aussagen ergänzt. So muss nach § 5 Absatz 2 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz „Die Bewirtschaftung standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige
Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden“. Auch mit dem derzeit in Vorbereitung befindliche Landes-Bodenschutzgesetz wird es in Mecklenburg-Vorpommern keine weitergehenden Schutzbestimmungen für den Boden geben. Wie wenig das Thema Bodenschutz das Landesparlament beschäftigt zeigt eine Abfrage in der dortigen Datenbank. Gerade einmal drei Dokumente (!)lassen sich mit dem Schlagwort „Bodenschutz“ im Zeitraum 1990 bis heute finden.
Forderungen des BUND
Der BUND Mecklenburg-Vorpommern sieht angesichts der weiterhin mangelhaften Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Landwirtschaft dringenden Handlungsbedarf:
• Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss dringend sein vor zehn Jahren begonnenes und seither nicht weiter verfolgtes Bodenschutzprogramm fortsetzen. Das Thema Bodenerosion muss unter dem
Gesichtspunkt des Klimawandels verstärkt beleuchtet werden. Die Rolle der Böden als
Kohlenstoffspeicher und damit als CO2-Senke muss in den Fokus gerückt werden.
• Die Landesbehörden sind in die Lage zu versetzen, dem Thema Bodenschutz wieder die Aufmerksamkeit zu widmen, die ihm gebührt. Im LUNG Mecklenburg-Vorpommern ist die Abteilung 3 „Wasser“ wieder zur Abteilung „Wasser und Boden“ auszubauen.
• Die Informationen zur Erosionsgefährdung der Feldblöcke sind möglichst barrierefrei, d.h. mit möglichst großer Transparenz für die Öffentlichkeit an die Betriebe weiterzugeben. Die Betriebe sind hinsichtlich der notwendigen Nutzungsanpassungen zu beraten und deren eventuelle Nutzungseinbußen im Bedarfsfall durch Fördermaßnahmen auszugleichen.
• Verstöße gegen die „Gute landwirtschaftliche Praxis“ sind nicht nur im Zusammenhang mit den EUVorgaben („Cross Compliance“) zu kontrollieren und zu ahnden. Die Zerstörung der Bodenstruktur und eine bodenschädigende Wirtschaftsweise dürfen nicht weiter subventioniert werden. Die Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb bodenverträglich wirtschaftet, darf nicht allein an EU-Vorgaben entscheiden werden, die mehrheitlich zu geringe Vorgaben machen. So darf beispielsweise eine
ausgewogene Humusbilanz der Böden nicht durch Rechentricks erzielt werden können, sondern muss durch regelmäßige Freilandbeprobungen nachgewiesen werden.
• Der zunehmende Anbau von Energiepflanzen wie z.B. Mais muss dringend an ökologische Kriterien, wie den Erhalt der Bodenstruktur und damit den Schutz vor Bodenerosion, geknüpft werden. Einspeisevergütung für Bioenergie sollte nur gewährt werden, wenn der Anbau der Biomasse
bestimmten ökologischen Kriterien, z.B. dem Bodenschutz, genügt.
• Der Ökologische Landbau ist als nachweislich bodenschonende Wirtschaftsweise umfassend d.h. auch in Form von Investitionsbeihilfen, bei der Bodenvergabe und durch Beratung zu unterstützen. Fazit
Im Fall des jetzt eingetretenen Schadens auf der Autobahn A 19 ist zweifellos festzustellen, dass trotz der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Trockenheit auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bestimmte
landwirtschaftliche Maßnahmen und eine deutlich reichhaltigere Ausstattung der Agrarflächen mit Hecken und anderen Gehölzen die massiv eintretende Bodenerosion reduziert, wenn nicht gar verhindert hätte. So ist es
beispielsweise möglich Mais auch im Direktsaatverfahren auszubringen, d.h. der Acker wird nicht mit dem Pflug umgebrochen, sondern die Maissaat wird in die bestehende Vegetationsdecke der Winterbegrünungeingebracht. Der Boden bleibt dabei fortwährend bedeckt. Jegliche Aussagen der politisch Verantwortlichen und der Vertreter der Bauernverbände, mit denen die Zusammenhänge zwischen Bodenbewirtschaftung, Landschaftsstruktur und Winderosion geleugnet wird, sind der wiederholte Versuch, die in weiten Teilen der Agrarindustrie bestehende umweltschädigende
Wirtschaftsweise zu rechtfertigen und aufrecht zu erhalten. Es wäre günstiger, wenn Umweltverbände und Nutzerverbände gemeinsam für veränderte Rahmenbedingungen einer europäischen Agrarpolitik streiten
würden, die Landwirte nicht belohnt, wenn sie Hecken und andere Strukturelemente auf den Äckern beseitigen. Ab 2013 wird es eine neue umweltgerechte europäische Agrarpolitik geben müssen. Insofern
besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Bodenerosion an der Bundesautobahn A 19 und einem notwendigen Umsteuern der EU-Agrarpolitik in Brüssel. Letztlich muss aber auch darauf verwiesen werden, dass es unabhängig von allen regulierenden Wirkungen von Subventionen in der Landwirtschaft zum Berufsethos der Agrartechniker gehören sollte, die Grundlage ihres gesamten Wirtschaftens – den Boden – so zu erhalten, dass er nicht durch Bodenerosion geschädigt werden kann.
Literatur:
Frielinghaus, M et. al (2002): Beiträge zum Bodenschutz, Teil Bodenerosion, 2. Auflage; Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt,
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/bodenerosion.pdf
Landesverordnung zur Umsetzung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung hinsichtlich des Erosionsschutzes
landwirtschaftlicher Flächen (Erosionsschutzlandesverordnung - EroSchutzLVO M-V) vom 3. Juni 2010; http://www.landesrecht-mv.de/
Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Anbauverfahrens im
Ackerfutterbau (Richtlinie Erosionsmindernder Ackerfutterbau); Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz vom 13. April 2010 – VI 330 e – ; http://www.landesrecht-mv.de/ 10 Jahre Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt,
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern 2009, Heft 1
Kainz, M., Siebrecht, N., Reents, H.-J. (2009): Wirkungen des Ökologischen Landbaus auf Bodenerosion; in Beiträge zur 10.
Wissenschaftstagung Ökologischer Landbau, ETH Zürich, 11.-13. Februar 2009, http://orgprints.org/14385/1/Kainz_14385.pdf
Cross Compliance – 2011; Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen; Informationsbroschüre des
Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, 2011
Erosionsschutz – Aktuelle Herausforderung für die Landwirtschaft; Tagungsband des 8. Kulturlandschaftstag
am 23.03.2010 in Freising-Weihenstephan; Schriftenreihe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), 3/2010
Bodenschutz und landwirtschaftliche Bodennutzung - Umweltwirkungen am Beispiel der konservierenden Bodenbearbeitung;
Gemeinsame Fachveranstaltung der Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung (GKB e.V.) des Umweltbundesamtes (UBA)
und der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL); 2003; http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2785.pdf
BUND Mecklenburg-Vorpommern Bodenerosion Seite 6
Für Rückfragen zum Inhalt:
Arndt Müller, Referent für Naturschutz
BUND Mecklenburg-Vorpommern
Tel. 0160-96470127
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© Fotos und Texte: Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)
Mecklenburg-Vorpommern: Probleme durch Schneeverwehungen im Straßenverkehr und Behinderungen im Zugverkehr sowie Ausfall von Zügen
Ostsee-News vom 25. Dezember 2010 (ur). Die Nachrichten im Fernsehen und Radio werden von starken Behinderungen im Zugverkehr, dem Ausfall von Zügen sowie Meldungen über Behinderungen im Straßenverkehr durch Schnee und Schneeverwehungen geprägt. Der Norden von Rügen ist noch immer abgeschnitten vom weiter südlich gelegenen Teil der Insel, denn sogar die ansonsten viel befahrene Straße von Juliusruh nach Altenkirchen im Norden von Rügen ist für Autos unpassierbar. Dabei muss hier jedes Auto durch, das von Juliusruh nach Arkona oder Wiek bzw. Dranske will. Von Altenkirchen führte ein kleiner Fußpfad auf der Straße bis zu einem Auto, das dort offensichtlich schon längere Zeit nicht weiter kam. Davon künden die folgenden drei Fotos:



Die Fotos entstanden heute um kurz nach 12 Uhr. Die Lage des
Autos auf den Fotos oben hatte sich bis heute um 17 Uhr nur
"kosmetisch" verändert. Es war besser erkennbar, aber die
Straße war nach wie vor nicht vom Schnee beräumt:
.
Versuchen Sie also nicht, mit dem Auto in den Norden von Rügen
zu gelangen! Weitere Infos in unseren News von morgen.
Hier der Link zur Chronik der News und dort verfolgen, was am
26. Dezember 2010 und evtl. auch erst danach geschieht:
NEWS für den Urlaub an der Ostsee von www.kreidefelsen.de
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Mit Blick auf die Gegenwart stellt sich immer wieder die Frage, geschieht
all dies zum ersten Mal? Wenn NEIN und sich das Negative wiederholt,
dann entsteht die nächste Frage: Warum wiederholt sich das,
was zu verhinden gewesen wäre. Kein Wunder, dass diese
Frage gegenwärtig u.a. zum Zugverkehr gestellt wird!
Nachfolgend die Erinnerung an eine News, die nicht nur Geschichte ist:
31. Januar 2010 Bahn: Behinderungen im Regional- und Fernverkehr in
Mecklenburg-Vorpommern sowie bei der Usedomer Bäderbahn (UBB)
Ostsee-News vom 31. Januar 2010 (ur). Nach wie vor müssen Einheimische und Urlauber mit erheblichen Beeinträchtigungen des Zugverkehrs im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern rechnen.

Heute auf dem Bahnhof in der Hafenstadt Sassnitz auf Rügen.
Mit Stand von heute 17 Uhr teilte die Deutsche Bahn u.a. mit,
dass es von Lietzow nach Sassnitz keinen Zugverkehr gibt.
Nachfolgend die vollständige Mitteilung der Bahn z u den Behinderungen im Regional- und Fernverkehr in Mecklenburg-Vorpommern sowie bei der Usedomer Bäderbahn (UBB) mit Stand von heute 17 Uhr:
Wegen starker Schneefälle und meterhohen Schneeverwehungen gibt es im Land Mecklenburg-Vorpommern Behinderungen im Reiseverkehr.
Auf folgenden Strecken fährt kein Zugverkehr:
Regionalverkehr:
RE 5 MVDemmin-Neubrandenburg
RE 6Pasewalk-Stettin
RE 8 MVWismar-Bad Doberan-Rostock Hbf.-Tessin
RE 9 MVLietzow-Sassnitz
RB 12Rostock-Graal-Müritz
Nebenstrecken :
Schwerin Hbf.-Rehna
UBB:
Stralsund-Velgast-Barth
S-Bahn Linie 3:
Rostock Hbf.-Rostock Seehafen (fährt wieder ab Montag, Betriebsaufnahme)
Ein Schienenersatzverkehr kann auf Grund der Straßenverhältnisse nur
vereinzelt eingerichtet werden.
Fernverkehr:
IC-Züge Stralsund-Binz
Auf allen weiteren Strecken muss weiterhin mit Verspätungen und
Ausfällen gerechnet werden.
Die Deutsche Bahn ist mit allen verfügbaren Winterdienstkräften und
schwerer Winterräumtechnik im Einsatz um die Strecken wieder befahrbar
zu machen.
Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr und zu etwaigen Behinderungen
gibt es im Internet unter www.bahn.de/aktuell beziehungsweise über die
Hotline 08000 99 66 33 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz und vom
Handy innerhalb Deutschlands).
Unterkünfte auf der Insel Rügen finden Sie hier: Urlaub
News von der Ostsee und der
Ostseeküste
Informationen für den Urlaub an der Ostsee an: Mailadresse.
Weitere Infos zur Insel Rügen mit diesem Link: Insel-Guide Rügen